Donnerstag, 22. Januar 2015

2011 Bischof Vitus Huonder: „Widerstandsrecht“ gegen staatliche Sexualerziehung

Sexualkunde dürfe nur dann in der Schule stattfinden, wenn sie dem religiösen Glauben der Eltern als den Erziehungsberechtigten nicht fundamental widerspreche, sagte Huonder.
Es sei gewiß kein Problem, wenn im Unterricht reines Wissen vermittelt werde - etwa darüber, wie HIV übertragen werde oder was Aids für eine Krankheit sei.
„Höchst problematisch“ werde es aber, „wenn zum Beispiel den Kindern vor allem die Verwendung von Kondomen empfohlen wird“, kritisierte der Churer Bischof: „Das ist Ideologie - und damit ein Eingriff des Staates in die religiöse Freiheit und Erziehungshoheit der Eltern.“
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