Mittwoch, 4. Februar 2015

Gesetzestexte zur Sexualität/Sexualerziehung

„Die Sexualerziehung in der Schule muß für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind. Die Schule muß insbesondere jeden Versuch einer Indoktrination der Jugendlichen unterlassen“ (BVerfGE 47,46/47, 2. Leitsatz). … - weiterlesen …

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