Freitag, 30. Januar 2015

15.10.10 FAZ plädiert für unterwürfiges Staatskirchentum …

… Der geharnischte Artikel des Feuilletonchefs Patrick Bahners läuft ganz ungeniert darauf hinaus, die katholische Kirche in Deutschland unter staatliche Vormundschaft zu stellen und ihr einen Maulkorb für politisch-gesellschaftliche Aussagen zu verpassen.
Anlaß für den merkwürdigen Beitrag des hochrangigen FAZ-Redakteurs ist die kritische Stellungnahme des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst zur Aussage von Bundespräsident Wulff, auch der Islam gehöre zu Deutschland. Franz-Peter Tebartz van Elst an die „christliche Leitkultur“ Deutschlands, die „keine utopische Formel“ sei, sondern „eine Realität in Deutschland“. Das Verhältnis des Islam „zu den universalen Menschenrechten und zu unserem Rechtsstaat sei weithin ungeklärt“. F. Küble: Die erste Proklamation der gottgewollten und wohlverstandenen „Menschenrechte“ wurde vom Ewigen selbst vorgenommen und Moses übermittelt. Aus den „Gottesgeboten“ ergeben sich wie von selbst die Menschenrechte, ob Patrick Bahners das einsehen mag oder nicht.
Einige Beispiele seien erwähnt: „Du sollst nicht morden!“ entspricht dem Recht auf Leben. „Du sollst nicht stehlen!“ entspricht dem Recht auf das Eigentum. „Du sollst nicht ehebrechen“ schützt Ehe und Familie als Fundament des Staates. „Du sollst nicht lügen!“ schützt das Recht auf die Ehre jedes Menschen etc.

(Kommentar UB 30.1.15: Mir ist inzwischen die gewaltige Kampagne 2013 gegen TvE in der deutschen Presse klar: Sie hat ihren wahren Grund nicht in den einigen vielleicht falschen Entscheidungen TvE´s in Limburg - hier ist er ja durch den Expertenbericht weitgehend entlastet worden, sondern in seiner Streitbarkeit gegenüber der Unwahrheit, mit der Vertreter des Islam und sogar damals Bundespräsident Wulff die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz behaupten - “Islam gehört zu Deutschland”. Wie wenig das der Fall ist, kann man ja wohl an der Einstellung von Islamisten sehen, die durch Gewalttaten Allah dienen wollen und sich dabei ohne weiteres auf bestimmte Suren im Koran berufen können.) - weiterlesen …

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