Mittwoch, 4. Februar 2015

Unfachmännische Ermittlungen im Fall Bischof Mixa

Alles, was man im Falle von Bischof Mixa hört, betrifft - bis auf den angeblichen Fall sexueller Belästigung, für den es bisher keine Anhaltspunkte gibt und zu dem die Stadtanwaltschaft die Akten bereits geschlossen hat - Vorgänge, die lange Zeit zurückliegen. Ob sie die Züchtigung von Kindern betrifft oder den laxen Umgang mit anvertrauten Vermögen, eine strafrechtliche Verfolgung ist aus Gründen der Verjährung ausgeschlossen.Eine andere Frage ist die zivilrechtliche Seite bezüglich etwaiger Schadensersatzansprüche aus nicht ordnungsgemäßer Vermögensverwaltung. Derartiges eignet sich natürlich nicht für eine Diskussion auf dem offenen Markt. Sollten hier Fehler vorgekommen sein und eine persönliche Haftung vorliegen, müsste dem nachgegangen werden. Ohne Kenntnis aller Details kann man nals Außenstehender mehr nicht sagen. … - weiterlesen …

Kategorien

Administration