Freitag, 15. September 2023

Verkündigungspflicht für Kleriker - bes. bei heiklen Themen: 5. und 6. Gebot - Beichtpflicht

Beichten zu gehen ist verpflichtend - es ist streng verpflichtendes Kirchengebot - Christus hat es bei seinem ersten Kontakt mit den Jüngern unmissverständlich eingeschärft: Anhauchen - “empfanget den Heiligen Geist!” und dann beurteilen, ob sie den Sündern die Sünden nachlassen könnten oder nicht - es kommt eben auf Reue und Besserungsvorsatz an! Gerade die heiklen Themen heute müssen klar nach dem Vorbild Christi angesprochen werden - mit kräftigen Farben - kein Sünder soll sich an der Erkenntnis vorbeimogeln können - und wehe den Klerikern, die sich eine solche Ansprache - in der Predigt meistens - nicht zur Pflicht machen - Gott ist nicht nur barmherzig, sondern auch gerecht.
Luther, der auch erst noch zur Beichte ging, hatte weder Reue noch wollte er sich bessern - und konsequenterweise bekam er nicht die Lossprechung - und dann sah er für einen “gerechten Gott”, den er nach wie vor anstrebte, nur noch einen Ausweg: Die Bibel neu übersetzen - und dieses Werk kritisierten nach Fertigstellung die eigenen protestantischen Theologen - “3000 Fehler durch Zusetzen, Auslassen und Falschübersetzungen” - bekanntester Fehler der im Römerbrief des hl. Paulus: “der Glaube wird euch selig machen” - Luther setzte hinzu “allein” - kann nicht sein, denn wozu steht im Gleichnis von den Talenten, dass der, der seine Talente vergräbt und unvermehrt präsentiert, von seinem Herrn schwer bestraft wird! Man m u s s sich anstrengen! Luther regelte schließlich alles mit der Barmherzigkeit Gottes. Er war ja auch kein regulärer Theologieprofessor. … weiterlesen

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